Nordostseekontrolle, eine Nacht im Kampf gegen Alkohol und Drogen
10. Mai 2015 – Schleswig: In der Nacht von Samstag, 09.05.2015, 20:00 Uhr zu Sonntag, 10.05.20115, 06:00 Uhr führte das Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Nord, unter der Leitung von EPHK Erich Bülow, eine großangelegte Kontrollaktion des Kraftfahrzeugverkehrs durch. Zwischen Kappel und Husum wurden stationäre und mobile Kontrollen mit dem Schwerpunkt Alkohol und Drogen durchgeführt. Eingesetzt waren knapp 70 Beamte des PABR Nord, benachbarter Reviere, Spezialisten zur Dokumentenkontrolle und im Bereich Alkohol und Drogen der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung Eutin, sowie Beamte von Zoll und Bundespolizei. Zusätzlich unterstützen auf dem Parkplatz Arenholz (BAB A7) Helfer der Straßenmeisterei und des THW Schleswig mit umfangreicher Logistik zur Einrichtung und Ausleuchtung der Kontrollstelle. An den sechs festen Kontrollstellen zwischen Nord- und Ostsee wurden teilweise ganze Straßenzüge gesperrt, sodass der komplette Fahrzeugverkehr durch die Kontrollstelle geleitet werden konnte. Dort entschieden dann erfahrene Beamte welches Fahrzeug im Hinblick auf einen möglicherweise fahruntüchtigen Fahrer oder anderer Delikte angehalten und kontrolliert wird. Das Ergebnis der Kontrolle bestätigt das gute Auge und die Erfahrung der Beamten und die Durchführung eines solch großen Einsatzes.
Insgesamt konnten die hochmotivierten Kräfte acht Fahrer, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen stoppen. Die Drogenvortests zeigten in den jeweiligen Fällen den Konsum von Opiaten und Amphetaminen an. Es wurden Blutproben entnommen und Ermittlungsverfahren wegen Fahren unter Drogeneinfluss eingeleitet. Bei einem der Drogenfahrer wurde der Rauschmittelspürhund noch fündig, sodass die Beamten ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet haben.
Ein Fahrer in Kappeln war so stark alkoholisiert, dass ihm die Weiterfahrt untersagt, der Fahrzeugschlüssel sichergestellt und ebenfalls eine Blutprobe entnommen wurde. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,6 Promille.
Fünf Fahrer konnten die erforderliche Fahrerlaubnis erst gar nicht vorweisen und durften ebenfalls nicht weiterfahren. Sie müssen sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Beamte des Zolls und der Bundespolizei mussten sich auf den PP Arenholz unter anderem mit zwei mutmaßlichen Schleusern beschäftigen. In einem dänischen Fahrzeug wurden zwei Marokkaner und in dem zweiten Fahrzeug, welches aus den Niederlanden stammte eine Familie aus Syrien transportiert. Die Ermittlungen dauern in beiden Fällen noch an.
Ebenfalls in der Kontrollstelle auf der A 7 staunten die Beamten nicht schlecht, als ein Däne mit seinem neu erworbenen Fahrzeug in die Kontrolle fuhr. Am Fahrzeug waren seit vier Jahren abgelaufene, deutsche Kurzzeitkennzeichen. Die erforderlichen dänischen Kurzzeitkennzeichen hatte der Fahrer zur Verwunderung aller dabei, also durfte er weiterfahren. Um eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung kam der Däne trotzdem nicht herum.
Neben den Schwerpunktdelikten wurden 11 Verstöße im Bereich Gefahrgut und anderer Verkehrsdelikte geahndet. Dazu kamen zahlreiche Verwarnungen im Hinblick auf Geschwindigkeit, den Zustand und die mangelnde 1.Hilfe-Ausstattung der kontrollierten Fahrzeuge.
Resümee: Das Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel ist kein Kavaliersdelikt. Auch in Zukunft wird ein Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrsüberwachung sein, Fahrer, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, zu stoppen.
(Pressemitteilung Polizeidirektion Flensburg)