Anklageerhebung im Fall Nathalie Minuth
Im Dezember 2019 hat die Staatsanwaltschaft Flensburg Anklage gegen einen heute 47 Jahre alten Angeschuldigten aus dem Kreis Nordfriesland wegen des Vorwurfs des Totschlags an der 23 Jahre alten Nathalie Minuth erhoben. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Leichnam der Getöteten wurde am 31.08.2019 in einer Baumgruppe am Rande eines Feldweges bei Süderlügum aufgefunden. Bereits der Auffindeort der Leiche deutete auf ein Gewaltverbrechen hin. Im Rahmen der durchgeführten Obduktion konnte die konkrete Todesursache nicht geklärt werden. Auch der konkrete Tathergang und das Tatmotiv bleiben trotz umfangreicher Ermittlungen unklar.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg geht jedoch unter anderem aufgrund folgender Indizien von der Täterschaft des Angeschuldigten aus: Es steht fest, dass der Angeschuldigte und die Getötete vor der Tat über eine Internetplattform Kontakt hatten. Im Fahrzeug des Angeschuldigten und an einem sogenannten Elektroschocker, der bei dem Angeschuldigten im Rahmen einer Durchsuchung aufgefunden wurde, konnten DNA-Spuren der Getöteten gesichert werden. Zudem ist nach Auswertung der digitalen Spuren davon auszugehen, dass der Angeschuldigte sich im Tatzeitraum zumindest in unmittelbarer Nähe des mutmaßlichen Tatorts aufhielt.
Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zum Vorwurf eingelassen.Das Gesetz sieht für den Totschlag (§ 212 StGB) eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. Termine zur Hauptverhandlung werden nach der Eröffnung des Hauptverfahrens seitens des Landgerichts Flensburg bekanntgegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung jeder Angeschuldigte als unschuldig gilt.
(Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Flensburg)